FAQ

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Häufig gestellte Fragen.

Das Mindestmietalter liegt bei 21 Jahren mit mindestens einem Jahr Führerscheinbesitz

Die sogenannte Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug mittels eines Anhänger z.B. Caravans hinter sich herziehen darf. Maßgebend sind hier die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges, sowie die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers. Die zulässige Anhängelast finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) unter der Ziffer 28 gebremst. Die technisch zulässigen Anhängelasten variieren je nach Modell und Baujahr zwischen 500 und 2.000 kg

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